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Herzlich Willkommen auf unserer alla hopp! Anlage in Ilbesheim.

Bitte beachten Sie die untenstehenden Regeln zur Benutzung der Anlage. Ausreichende Parkmöglichkeiten finden Sie an den Wochenenden und in den Schulferien rund um die Grundschule Ilbesheim (Arzheimerstraße 75).
Bitte vermeiden Sie das Parken in den Feldwegen/Weinbergen. Ab 1. April 2017 werden Ihnen an den Wochenenden/feiertagen und in Ferienzeiten tgl. kleinere Speisen und Getränke im Bistro Palatina angeboten.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und eine gute Zeit in Ilbesheim.
Benutzung der alla hopp!- Anlage


Öffnungszeiten:
an Werktagen von 9:00 Uhr bis 21:00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen von 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr

  • Die Benutzung der Anlage ist kostenfrei. Sie darf nur im Rahmen Ihrer Zweckbestimmung genutzt werden Jede anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Gemeinde Ilbesheim
  • Nehmen Sie Rücksicht aufeinander. Vermeiden Sie Störungen, Belästigungen und Gefährdungen für andere.
  • Kinder unter 6 Jahren haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt. Bitte beaufsichtigen Sie ihre Kinder auch innerhalb der Anlage. Das Tragen von Fahrradhelmen auf den Spielgeräten ist untersagt.
  • Es ist untersagt Hunde oder sonstige Tiere mit sich zu führen. Dies gilt auch bei Nutzung der Anlage als Verbindungsweg. Dies gilt nicht für Blindenführhunde, die jedoch an der Leine zu halten sind.
  • Es ist untersagt die Wege, die durch die Anlage führen, außer mit Kinderwagen, Kinderfahrzeugen, Rollator und Rollstühlen zu befahren. Das Schieben des Fahrrades zur Durchquerung der Anlage ist erlaubt.
  • Bitte behandeln Sie die gesamte Anlage, deren Spielgeräte und die Pflanzen pfleglich und schonend. Gesperrte Flächen dürfen nicht betreten werden.
  • Es ist nicht erlaubt Biertischgarnituren auf dem Gelände aufzustellen. Ausnahmen sind Festlichkeiten des Fördervereines oder sonstige genehmigte Veranstaltungen
  • Das Mitbringen gefährlicher, insbesondere scharfkantiger Gegenstände und Spielsachen, die Verletzungen verursachen können, ist verboten. Gläser und Glasflaschen sind nur im Bereich des Sportheims ( Kiosk) erlaubt.
  • Auf der Anlage besteht Rauch - und Alkoholverbot. Es ist verboten Drogen aller Art mitzubringen und zu konsumieren.
  • Beim Verlassen der Anlage ist darauf zu achten, dass keine Gegenstände oder Müll zurückgelassen werden. Bitte entsorgen Sie den Müll in den dafür vorgesehenen Behältern
  • Offenes Feuer, Grillen, Campen und Übernachten ist nicht erlaubt
  • Achten Sie auf angemessene Lautstärke. Übermäßiger Lärm durch Musik oder Geschrei ist zu vermeiden.
  • Die an den einzelnen Sport- und Spielgeräten angebrachten Hinweise sind zu beachten.

Für die Dirtbike-Bahn gilt:

  • Das Befahren der Strecke erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Die Strecke ist vor dem Befahren auf ihren Zustand hin zu prüfen. Das Befahren der Strecke ist nur mit entsprechender Sicherheitsausrüstung (Fahrradhelm, Protektoren etc.) gestattet. Nach einem Sturz ist das Befahren einzustellen und die Strecke schnellstmöglich zu räumen. Bei feuchter Witterung (Regen, Nebel, Glatteis, …) sowie unsicherer Fahrbahn ist die Benutzung der Strecke grundsätzlich für jedermann untersagt. Außerhalb der Anlage ist das Fahren verboten. Für Fußgänger ist das Betreten der Dirtbike-Bahn verboten.
  • Den Anordnungen des Aufsichts- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
  • Fundsachen sind im Rathaus der Verbandsgemeinde Landau-Land, An 44 Nr. 31, 76829 Landau in der Pfalz abzugeben.
  • Verstöße werden geahndet.

Download: Benutzungssatzung.pdf